Bei der Kirchenvorstandswahl am 20. Oktober wurden gewählt (in alphabetischer Reihenfolge):
Henckel von Donnersmarck, Nicolas
Hütz, Elisabeth
Kornder, Marius
Müller, Simone
Peters-Lissautzki, Meike
Weber, Irene
Wir danken allen, die ihr Wahlrecht wahrgenommen und so zur zukünftigen Gestaltung des Gemeindelebens beigetragen haben.
Nach der Bekanntgabe der gewählten Personen durch die 5. Kanzelabkündigung am 27. Oktober 2024 wird die Frist zur Anfechtung des Wahlergebnisses nach §20 Abs.1 KVWG in Lauf gesetzt.
Da heißt es:
Das Wahlergebnis kann von jedem im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragenen Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe beim vorsitzenden Mitglied des Vertrauensaasschusses (in der KG Neuhaus Pfrin. Ilka Huber) angefochten werden.
Die Anfechtung kann nur damit begründet werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt worden sind und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden ist; sie kann nicht darauf gestützt werden, dass Eintragungen in das Wahlberechtigtenverzeichnis zu Unrecht vorgenommen oder abgelehnt worden sind.
Diese Frist endet am 3.11.2024.